Einlassung

El Vikivortaro

germana[redakti]

 Substantivo[redakti]

ina


Ununombro

Multenombro

Nominativo die Einlassung

die Einlassungen

Genitivo der Einlassung

der Einlassungen

Dativo der Einlassung

den Einlassungen

Akuzativo die Einlassung

die Einlassungen

Silabseparo
Ein·las·sung, plurnombro: Ein·las·sun·gen
Elparolo
IFA ˈaɪ̯nˌlasʊŋ 
Sono :(lingvo -de-)
(dosiero)

Signifoj
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[1] deklaro, atesto

Signifoj en la germana:

[1] [1] Aussage (eines Ange- oder Beklagten)
Deveno
Derivation (Ableitung) zum Stamm des Verbs einlassen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Hiponimoj
[1] Streiteinlassung
Ekzemploj
[1] „Die Einlassung des Angeklagten ist auch kein Beweismittel, wie etwa die Aussage eines Zeugen; es findet also keine Beweiswürdigung statt wie bei einer Zeugenaussage.“[2]
[1] „Im bezirksgerichtlichen Mahnverfahren ist der schriftliche Einspruch der beklagten Partei gegen den Zahlungsbefehl, selbst wenn er bereits ein Sachgegenvorbringen enthält, noch keine Streiteinlassung im Sinne des § 104 Abs 3 JN und auch keine rügelose Einlassung nach Art 18 LGVÜ.“[3]
[1] „Die Einlassungen Ecos in jenen Mailänder Sitzungen waren jedes Mal richtiggehende Theateraufführungen: Er traf stets atemlos ein, verspätet, er war eben dem Flugzeug entstiegen, das ihn von San Francisco nach Mailand gebracht hatte.“[4]
[1] „Das wiederum war keine Neuigkeit, denn schon zuvor hatte die türkische Seite den Regierungssprecher Steffen Seibert für seine Einlassung zur Armenien-Resolution ebenso prompt wie ungeniert belobigt.“[5]
[1] „Dass er zu dieser Erkenntnis satte 16 Jahre brauchte, macht seine Einlassung nicht gerade überzeugender.“[6]

Tradukoj
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Referencoj kaj literaturo
[1] Vikipedio enhavas artikolon pri: Einlassung
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Einlassung
[*] canoo.net „Einlassung
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „34116
[*] The Free Dictionary „Einlassung
[1] Duden enrete „Einlassung
Fontoj kaj citaĵoj
  1. El la verkaro de Kálmán Kalocsay
  2. Zschäpe will alles nur schriftlich - aber eine Strafverhandlung ist keine Vorlesung. In: sueddeutsche.de. ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 5. Januar 2017).
  3. Rechtssatz des österreichischen Obersten Gerichtshofs vom 25. Februar 1998
  4. Ironie und Spieltrieb. In: NZZOnline. ISSN 0376-6829 (URL, abgerufen am 5. Januar 2017).
  5. Diese Diplomatie hat kurze Beine. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (URL, abgerufen am 5. Januar 2017).
  6. Oxford: Die „entsetzlich schlechte“ Elite-Uni. In: DiePresse.com. (URL, abgerufen am 5. Januar 2017).